Umzug – was wird aus meinem Stromanbieter?
Jeden Monat ziehen unzählige Verbraucher in eine andere Wohnung oder in ein neues Haus. Das kann im gleichen Ort sein oder in einer völlig neuen Stadt und egal wohin der Umzug führt, man muss an vieles denken. Dazu gehört natürlich auch die Mitteilung an den Energieversorger, denn schließlich benötigt man nach dem Umzug eine Abschlussrechnung für die alte Wohnung. Dann kann der neue Mieter seinen Strom anmelden und auf seine Kosten nutzen. Für den Auszug aus der Wohnung sollte der Wohnungsinhaber möglichst frühzeitig nach einem günstigen Tarif suchen, denn ein Umzug ist eine gute Gelegenheit, den Anbieter zu wechseln, wenn gewünscht.
Jeder Stromkunde hat das Recht, im Falle einer Preiserhöhung oder eines Umzugs von seinem vertraglich eingeräumten Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Ein Blick in die AGB des Liefervertrages sollte Gewissheit bringen. Wer Strom von seinem Grundanbieter bezieht, kann mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist mit Hinweis auf den Umzug kündigen und wechseln. Sollte der bisherige Stromanbieter die Frist für ein solches Kündigungsrecht sehr knapp gehalten haben, ist es besser, die Kündigung selbst in die Hand zu nehmen, statt sie dem neuen Energielieferanten zu überlassen. Das ist sicherer und bewahrt den Verbraucher von der Enttäuschung durch eine zu spät eingegangene Kündigungsmitteilung.
Was muss eine Kündigung enthalten?
Wenn die Kündigung des Energieversorgers selbst vorgenommen werden soll, genügen dazu im Prinzip nur wenige Sätze. Die Kündigung des Liefervertrages muss auf jeden Fall enthalten:
- Absender des Stromkunden mit Anschrift, evtl. Telefonnummer
- Anschrift des Stromanbieters
- Die genaue Bezeichnung der Abnahmestelle, also der Wohnung
- Zählernummer (Zählerstand wird nach dem Auszug angegeben)
- Datum des Eintritts der Kündigung = Datum des Wohnungswechsels
Diese wenigen Angaben genügen, das Schreiben kann als normaler Brief oder als Einwurf Einschreiben verschickt werden. Dadurch hat man auch einen Nachweis in der Hand und es ist sinnvoll, bei wenigen verbleibenden Tagen bis zum Kündigungsdatum den Empfang sicherzustellen.
Kündigung verpasst?
Unsere Checkliste zum Wechsel kann sehr nützlich sein, aber wenn man den richtigen Zeitpunkt zum Kündigen verpasst hat, nutzt auch sie nichts mehr. In diesem Fall wird die Belieferung mit Strom automatisch vom zuständigen Grundversorger übernommen. Ob das ein preislicher Vorteil ist, kann ein Blick auf die Strompreiszusammensetzung zeigen. Auf jeden Fall sorgt es aber dafür, dass man nach dem Umzug nicht ohne Energie dasteht. Voraussetzung ist aber, dass wenigstens beim Einzug der Bedarf angemeldet wird. Der alte Mieter muss seinen Auszug ebenfalls anzeigen und so können die jeweiligen Verbrauchszahlen entsprechend abgerechnet werden. Soll der Grundanbieter nicht dauerhaft der Lieferant für den Strom bleiben, besteht eine zweiwöchige Kündigungsfrist und die Möglichkeit, über den Stromvergleich die günstigsten Angebote herauszufinden. Das Thema Umzug und Strom wird auch auf einem solchen Vergleichsrechner ausführlich behandelt.