Strompreiszusammensetzung

Allgemein klagen die Verbraucher immer wieder darüber, dass die Strompreise erhöht werden und ihre monatliche Belastung sich dadurch wieder erhöht. Wie setzt sich der Strompreis überhaupt zusammen und wer verdient am Strom eigentlich sein Geld und wie viel? Viele Fragen, denen nachgegangen werden sollte, wenn man als Verbraucher seine Stromrechnung verstehen möchte. Vielleicht sollte auch ein Blick auf die Strompreisentwicklung der letzten Jahre geworfen werden.

Da die Energieversorger gesetzlich dazu verpflichtet sind, spätestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Erhöhung diese Änderung schriftlich mitzuteilen, kann jeder Kunde dieser Erhöhung widersprechen, den Vertrag kündigen und einen anderen Stromanbieter auswählen. Hierbei handelt es sich anders ausgedrückt um das außerordentliche Kündigungsrecht oder Sonderkündigungsrecht.

Durchschnittlicher Strompreis in den letzten 5 Jahren

Jahr Netzentgeld Konz
abgabe
Ökosteuer KWK
Umlage
§19
Umlage
Offshore EEG
Umlage
Ust. brutto
ct/kWh
Anteil
Steuern
2008 13,00 (5,92) 1,79 2,05 0,19 1,16 3,46 21,65 39,9%
2009 14,11 (5,80) 1,79 2,05 0,24 1,31 3,71 23,21 39,2%
2010 13,89 (5,81) 1,79 2,05 0,13 2,05 3,78 23,69 41,3%
2011 13,80 (5,75) 1,79 2,05 0,03 3,53 4,03 25,23 45,3%
2012 14,17 (6,04) 1,79 2,05 0,002 0,151 3,592 4,13 25,89 45,3%
2013 14,32 1,79 2,05 0,126 0,329 0,25 5,277 4,59 28,73 50,2%
2014 13,87 1,79 2,05 0,18 0,09 0,25 6,24 6,24 29,13 52%

Der Anteil des Staates am Strompreis

Alle Abgaben, Umlagen und Steuern aus dem Strompreis fließen in die Staatskasse. Der Staatsanteil am Strompreis ist mittlerweile auf rund 45% angestiegen und wird in diesem Jahr Schätzungen zur Folge bis auf 50% steigen. An diesem Wachstum sind übrigens eher die normalen Verbraucher beteiligt, als Industrieunternehmen, denn diese sind von der Zahlung von Umlagen und Netzentgelten befreit. Die Einnahmen aus der Stromsteuer sind eine lukrative Einnahmequelle für den Staat, zwischen 2010 und 2012 konnte diese von 6,2 Milliarden Euro auf 7 Milliarden gesteigert werden, wobei zwischen 2012 und 2011 wiederum ein Absinken von 0,2 Milliarden Euro hinzunehmen war.

Welche Anteile hat der Strompreis, den Verbraucher zahlen sonst noch?

Grundsätzlich wird der Strompreis in drei Hauptbestandteile unterteilt, die da heißen:

  • Preis für Energieerzeugung, Beschaffung und Lieferung

Dieser Anteil wird an den Großhandelsmärkten für Strom bestimmt, die auch Strombörse (z.B. EEX-Börse Leipzig) genannt werden. Hier verkaufen und kaufen Energieerzeuger und Energieversorger die gewünschte Strommenge ein, die für einen bestimmten Zeitraum benötigt wird.

  • Preis für die Benutzung des Netzes – auch Netzentgelt genannt –

Das Netzentgelt dient auch dazu, die Kosten für den Betrieb, die Erhaltung und den Aufbau von Stromnetzen abzudecken. Das Netzentgelt wird durch Gesetz geregelt und wird von den Stromanbietern für die Durchleitung der Energie durch die Netze bis zum Verbraucher berechnet.

  • Verschiedene Abgaben, Umlagen und Steuern

Dieser Anteil am Strompreis wird im Augenblick von 7 verschiedenen Bestandteilen bestimmt. Das sind die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer (Ökosteuer), KWK-Umlage, EEG-Umlage, § 19 Umlage, Offshore-Haftungsumlage und die Umsatzsteuer.

 

Die Konzessionsabgabe ist ein an die Gemeinden zu zahlendes Entgelt für die Einräumung von Wegerechten, wie sie zum Beispiel für den Bau und den Betrieb von Stromleitungen benötigt werden.

Die Stromsteuer, die von vielen Verbrauchern auch Ökosteuer genannt wird, wird seit dem Jahr 1999 erhoben und soll in die Förderung von klimapolitischen Zielen fließen. Diese Einnahmen fließen jedoch tatsächlich fast ausnahmslos in die Rentenkasse.

Die KWK-Umlage wurde im Jahr 2000 festgelegt und soll zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen dienen.

Die EEG-Umlage dient ebenfalls der Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien. Die Preise für den Ökostrom sind höher als die Markttarife für den „normalen“ Strom, durch die EEG-Umlage zahlen Verbraucher die Differenz, um den Produzenten von Ökostrom die gesetzlich festgelegten Preise zu garantieren.

§19 Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung ist 2012 in Kraft getreten. Hierbei handelt es sich um eine Sonderkunden-Umlage, die dazu dient, den Netzbetreibern die entgangenen Einnahmen durch die Nutzungsentgeltbefreiung der Großindustrie zu bieten.

Die Offshore-Haftungsumlage nach dem Energiewirtschaftsgesetz EnWG, Novelle 2012, die 2013 in Kraft getreten ist, soll einen Großteil der Schadensersatzkosten abdecken, die durch die Verzögerungen oder durch Ausfälle im Zuge der Anbindung an Offshore-Windparks entstanden sind. Der Endverbraucher zahlt dafür 0,25 Ct/kWh.

Die Umsatzsteuer wird auch auf den Strompreis erhoben, dies ist eine Einnahmequelle für den Staat. Die Umsatzsteuer beträgt 19% und wird auf alle Bestandteile des Strompreises aufgerechnet. Der Anteil am Strompreis lag im Jahr 2012 bei 4,13 Ct/kWh und damit um 2,5% höher als im Vorjahreszeitraum.

Die Mehreinnahmen aus dem Strompreis

Der Strompreis setzt sich wie vorstehend näher beschrieben, aus verschiedenen Positionen zusammen. Davon verdient der Staat über die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer. Die Einnahmen aus der Stromsteuer fließen in größerem Umfang in die Rentenkassen, deren Beitragssatz 2013 um 0,7% gesenkt werden konnte, was vielleicht auch den Einnahmen aus der Stromsteuer zu verdanken ist.

Die Mehrwertsteuer kann auch als eine Steuer auf die Steuer bezeichnet werden, denn sie wird auch auf die Stromsteuer berechnet. Gewerbliche Abnehmer können die zu zahlende Mehrwertsteuer mit ihrer Umsatzsteuer im Vorsteuerabzugsverfahren verrechnen.

Zusätzliche Mehreinnahmen durch Mehrwertsteuer über EEG-Umlage

2010 2011 2012 2013
MWST-Anteil Strompreis 3,78 Ct/kWh 4,03 Ct/kWh 4,13 Ct/kWh 4,6 Ct/kWh
Einnahmen aus Mehrwertsteuer 7,5 Mrd. 7,5 Mrd. 7,5 – 7,7 Mrd. 8,0 – 8,6 Mrd.
MwSt.-Mehreinn. durch EEG-Umlage 273 Mil. 518 Mil. k.A. 589 Mil.

(in Euro, jeweils gegenüber dem Vorjahr)

Fazit:

Grundsätzlich können Verbraucher weder an der Zusammensetzung noch an der Besteuerung des Strompreises etwas ändern. Umso wichtiger ist die Maßnahme, entweder bei einer Strompreiserhöhung vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen oder durch regelmäßigen Vergleich der Tarife der Stromanbieter nach dem günstigsten Stromtarif Ausschau zu halten. Hierzu ist es sehr hilfreich, sich nicht durch entsprechend lange Laufzeiten an einen Anbieter zu binden.