Das Erneuerbare Energien Gesetz

In 2000 wurde das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, kurz gesagt, das Erneuerbare Energien Gesetz oder EEG, verabschiedet. Im Laufe der Zeit bis zum Ende des Jahres 2012 ist auch die letzte Änderung inkraft getreten. Dieses Gesetz soll die bevorzugte Einspeisung von Strom, der aus erneuerbaren Quellen produziert wurde, ins Stromnetz gewährleistet werden. Dafür erhalten die Erzeuger festgelegte Einspeisevergütungen und der Stromkunde bezahlt mit einem Anteil am Strompreis seinen Beitrag dazu.

Einfaches Prinzip und große Wirkung?

Der StromzählerSchon vor einigen Jahren wurde klar, dass die herkömmliche Methode Strom zu erzeugen keine Zukunft hat. Vor allem die Belastung der Umwelt durch den CO₂ Ausstoß, der bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen auftritt, war ein bedeutender Grund für das Umdenken. Mit dem EEG sollen vermehrt die regenerativen Energien als Quelle für die Stromerzeugung genutzt werden, weil diese wesentlich umweltschonender sind. Das sind:

  • Sonnenenergie
  • Windkraft
  • Wasserkraft
  • Biomasse

Im letzten Jahr wurden bereits 25% Strom aus erneuerbaren Energien hergestellt. Trotzdem ist das Gesetz nicht unumstritten, hauptsächlich wird auf die ungleiche Verteilung der Kosten hingewiesen. Große Abnehmer wie Industrieunternehmen usw. müssen die EEG-Umlage nicht zahlen. Außerdem müssen Unternehmen die niedrigeren Preise an der Strombörse und in unserem Stromvergleich durch die EEG nicht an die Verbraucher weitergeben.

Dank des EEG soll der Strom aus erneuerbaren Energien einen sogenannten Einspeisevorrang erhalten. Betreiber einer solchen Anlage erhalten über 20 Jahre die gleiche Vergütung für die Einspeisung des grün produzierten Stroms in das Netz. Auf diese Weise möchte der Gesetzgeber erreichen, dass der ökologisch hergestellte Strom vor dem konventionell hergestellten Strom verkauft wird.

Die EEG-Umlage für den Verbraucher

EEG - UmlageBei der Umlage werden die Kosten für die Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen auf den Verbraucher umgelegt. Die Höhe ist unterschiedlich und richtet sich danach, aus welchen Quellen der Strom erzeugt wird, wo der Standort der Anlage ist und wie viel Strom das Unternehmen produziert. Die Preisentwicklung dafür sieht folgendermaßen aus:

  • 2004: 0,42 Ct/kWh
  • 2006: 0,68 Ct/kWh
  • 2008: 1,30 Ct/kWh
  • 2010: 2,047 Ct/kWh
  • 2012: 3,592 Ct/kWh

Natürlich ist für das Jahr 2013 eine weitere Steigerung zu erwarten. Schon jetzt sind knapp die Hälfte des gesamten Strompreises Steuern und Abgaben. Der Vorjahresstand von rund 3,5 Cent pro kWh für EEG-Umlage wird in diesem Jahr auf ca. 5,3 Cent ansteigen.

  • Ein typischer Haushalt mit 4.000 kWh zahlt 19% der Jahresrechnung als EEG-Umlage

Einer Studie zufolge wird die EEG-Umlage weiterhin ansteigen. Hierfür ist eindeutig das Geschehen an den Strombörsen eher verantwortlich als Ausgaben für den Bau neuer Anlagen. Im kommenden Jahr wird eine Erhöhung auf rund 6% erwartet. Gesunkene Großhandelspreise sind zu 52% dafür verantwortlich und die zunehmende Zahl von Ausnahmen, die keine EEG-Umlage zahlen müssen, zu 25%.