Sonderkündigungsrecht

Wenn der Stromanbieter die Preise erhöht, stellt sich für viele Verbraucher die Frage: Muss ich das hinnehmen oder darf ich sofort kündigen? Die gute Nachricht: In Deutschland haben Kunden ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen. Dieser Ratgeber erklärt, wann und wie du es nutzen kannst, welche Fristen gelten und worauf du bei der Kündigung achten solltest.

Grundlagen des Sonderkündigungsrechts

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt es dir, deinen Stromvertrag vorzeitig zu beenden, wenn der Anbieter die Preise erhöht. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 41 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dieses Gesetz schreibt vor, dass Preisänderungen nur wirksam werden dürfen, wenn der Anbieter dich mindestens sechs Wochen vorher informiert und gleichzeitig auf dein Kündigungsrecht hinweist.

Fehlt dieser Hinweis oder erfolgt die Mitteilung zu spät, ist die Preiserhöhung nicht rechtsgültig. Du kannst den Vertrag dann zu den alten Konditionen weiterführen oder mit sofortiger Wirkung kündigen.

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht gilt immer dann, wenn der Anbieter den Strompreis anpasst – egal ob es sich um Grundpreise, Arbeitspreise oder Abgaben handelt. Typische Gründe sind:

  • Erhöhung des Energiepreises (Beschaffungskosten)
  • Anpassung von Netzentgelten oder Umlagen
  • Neue oder gestiegene Steuern und Abgaben
  • Änderungen durch Preisgarantie-Ablauf

Wichtig: Eine reine Umsatzsteueränderung durch den Staat (z. B. temporäre MwSt.-Senkung) ist kein Kündigungsgrund, da sie nicht vom Anbieter ausgeht.

Fristen und Ablauf der Kündigung

Nach Erhalt der Preiserhöhungsmitteilung hast du 14 Tage Zeit, von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Schreibens. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen – am besten per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung – und sich ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht beziehen.

Beispiel für eine Formulierung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Stromliefervertrag aufgrund der angekündigten Preiserhöhung gemäß § 41 Abs. 5 EnWG fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir den Kündigungseingang sowie das Vertragsende schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

Wann wird die Kündigung wirksam?

Sonderkündigungsrecht

Die Kündigung wird spätestens zum Zeitpunkt der Preisänderung wirksam. Der alte Preis gilt bis dahin weiter. Du kannst parallel bereits einen neuen Anbieter auswählen, damit der Wechsel nahtlos erfolgt. Über unseren Strompreisvergleich findest du innerhalb weniger Minuten aktuelle Alternativen mit besseren Konditionen.

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht nicht?

In bestimmten Fällen besteht kein Sonderkündigungsrecht:

  • Wenn die Preiserhöhung durch neue Steuern oder Abgaben verursacht wird, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.
  • Wenn die Preise lediglich temporär sinken oder der Anbieter technische Änderungen mitteilt (z. B. Umstellung auf Smart Meter).
  • Wenn du eine Preisgarantie hast, die noch läuft.

Strategische Tipps beim Wechsel

Nutze das Sonderkündigungsrecht als Chance, deinen Tarif zu optimieren. Vergleiche mehrere Anbieter, achte auf Boni, Laufzeiten und Preisgarantien. Seriöse Anbieter weisen das Sonderkündigungsrecht in ihren Schreiben klar aus und bieten transparente Konditionen. Unser kostenloser Vergleich hilft dir, in wenigen Minuten den passenden Tarif zu finden.

FAQ – Häufige Fragen

Muss ich die Preiserhöhung akzeptieren?
Nein. Du darfst innerhalb von 14 Tagen kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.

Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Dann gilt die Preiserhöhung automatisch, sobald die Frist abgelaufen ist.

Kann ich kündigen, wenn der Anbieter die Preise senkt?
Nein – das Sonderkündigungsrecht gilt nur bei Erhöhungen.

Wie schnell kann ich wechseln?
In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung und der Wechsel erfolgt innerhalb von 2–6 Wochen, ohne Stromunterbrechung.

Fazit

Das Sonderkündigungsrecht ist ein wichtiges Werkzeug für Verbraucher, um sich gegen ungerechtfertigte oder zu hohe Preiserhöhungen zu wehren. Wenn du frühzeitig reagierst, kannst du nicht nur steigende Kosten vermeiden, sondern auch zu einem günstigeren Tarif mit besseren Konditionen wechseln. Achte auf rechtzeitige Benachrichtigung, formgerechte Kündigung und vergleiche regelmäßig deinen Stromanbieter – so bleibst du unabhängig und sparst bares Geld.

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