EEG- und KWK-Umlage

EEG - UmlageDie EEG-Umlage ist eine nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien oder auch Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Vergütung. Mit dieser Zulage, die vom Endverbraucher zusätzlich zum normalen Strompreis und pro Kilowattstunde abgenommener Energie gezahlt werden muss, wird die Herstellung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Das Gesetz trat am 01. April 2000 in Kraft und hat das bis dahin geltende Stromeinspeisungsgesetz abgelöst. Novellen aus den Jahren 2004, 2009, 2012 und eine geplante Reform für 2013 sorgen immer wieder für Anpassungen an den neuesten Stand. Auch ein Gutachten, das im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BID) herausgegeben wurde, legt neu fest, dass eine grundlegende Überarbeitung des EEG notwendig sei und besonders die Anpassung an die Marktentwicklung berücksichtigt werden muss.

Die Festlegung der Höhe

Die Kosten, die durch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonnenenergie, Windkraft oder Wasserkraft entstehen, werden auf den Endverbraucher umgelegt. Wie hoch diese Umlage im Einzelnen ist, ergibt sich aus der Differenz der Einnahmen und Ausgaben bei der Verwertung dieses Stroms. Die EEG-Umlage wird seit 2010 am 15. Oktober jeden Jahres von vier Übertragungsnetzbetreibern, die die überregionale Versorgung mit Strom überwachen, festgelegt. Wie hoch die EEG-Umlage für das kommende Jahr ausfallen muss, wird in Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten anhand der wahrscheinlich aufkommenden Ausgaben und Einnahmen errechnet.

KWK-Umlage

Die Kraft-Wärme-Kopplung ist eine weitere erneuerbare Energie, die für die Gewinnung von Strom verwendet wird. Die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung soll nach dem Gesetz in der neuen Fassung vom 12. Juli 2012 ebenfalls die Energieeinsparung, den Umweltschutz und die Erreichung der Klimaschutzziele zum Inhalt haben. Bis zum Jahre 2020 soll die Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung auf 25% ansteigen. Auch dafür wird ähnlich wie beim EEG-Gesetz die Förderung durch eine Umlage auf den Strompreis gefördert. Außerdem wird dieser Strom mit Einspeisevorrang genutzt, gleichfalls wie die durch die EEG-Umlage geförderte Energie.